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Reiseverkehr in die Bundesrepublik
Nach dem Mauerbau waren zunächst nur Dienstreisen zugelassen. Erst Ende 1964 erhielten Rentner die Möglichkeit, Verwandte in Westdeutschland zu besuchen. Seit dem Inkrafttreten des Verkehrsvertrages im Jahre 1972 konnten Rentner mehrmals im Jahr in das Bundesgebiet bzw. nach West-Berlin reisen (insgesamt 30 Tage). Seit August 1984 konnten sie auch Bekannte im Westen besuchen und bis zu 60 Tagen bleiben. Auf Genehmigung der DDR-Behörden konnten DDR-Bürger unterhalb des Rentenalters seit 1972 in dringenden Familienangelegenheiten in die Bundesrepublik bzw. nach West-Berlin reisen. Als dringende Familienangelegenheiten waren folgende Anlässe, die mehrfach erweitert worden sind, anerkannt: Geburten, Taufen, Konfirmationen, Kommunionen, Jugendweihen, kirchliche und standesamtliche Eheschließungen, Ehejubiläen, der 60., 65., 70., 75. und jeder weitere Geburtstag, lebensgefährliche Erkrankungen und Sterbefälle. Antragsberechtigte Verwandte in der DDR waren: Großeltern, Eltern, Kinder, Geschwister und Halbgeschwister (mütterlicherseits). Nach einer Erweiterung des Katalogs der Reiseanlässe im Februar 1982 stieg die Zahl der Besuche in dringenden Familienangelegenheiten 1982 um 25 v.H., 1983 um weitere 40 v.H. 1983 reisten somit rund 64000 DDR-Bewohner, die nicht Rentner waren, in die Bundesrepublik Deutschland.1 Unter dem Druck der Bevölkerung wurde am 09.11.1989 eine neue Reiseregelung bekannt gegeben, wonach Privatreisen in die Bundesrepublik kurzfristig ermöglicht wurden und nur in besonderen Ausnahmefällen verweigert würden.2 Mit der Schaffung der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion am 01.07.1990 entfielen auch jegliche Passkontrollen zwischen der Bundesrepublik und der DDR.3 1 vgl. Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen (Hrsg.): DDR-Handbuch, 3. Auflage, Bonn 1985, S. 635 2 vgl. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Hrsg.): Jahresbericht der Bundesregierung 1989, Bonn 1990, S. 314 3 vgl. Gebhard Diemer/Eberhard Kuhrt: Kurze Chronik der Deutschen Frage, 2. Auflage, München 1991, S. 165 |
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